AOK Bayern

aufsaugende Inkontinenzprodukte

Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der AOK Bayern. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Verträge der AOK Bayern

Die AOK Bayern hat für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehrere Verträge – je nach Versorgungsbereich und Altersgruppe gelten unterschiedliche Bedingungen. Wir ordnen Ihre Versorgung automatisch dem passenden Vertrag zu.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der AOK Bayern – für Versicherte ab 18 Jahren

Homecare (Versorgung zu Hause) ab 18 Jahren
21,00 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der AOK Bayern ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
  • Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
  • Altersgruppe ab 18 Jahren
  • Abrechnung direkt mit der AOK Bayern
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit AOK Bayern und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich bei der AOK Bayern

Stationär (Pflegeeinrichtung)
29,93 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der AOK Bayern ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
  • Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung)
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der AOK Bayern
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit AOK Bayern und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Damit wir Ihre Versorgung mit der AOK Bayern abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.

1. Diagnose

Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.

2. Hilfsmittel

Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:

  • Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel AOK Bayern
  • Aufsaugende Inkontinenzartikel AOK Bayern
  • Aufsaugende Inkontinenzversorgung AOK Bayern
  • Inkontinenzpauschale AOK Bayern
  • Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
  • Inkontinenzpauschale Quartal
  • Inkontinenzeinlagen
  • Inkontinenzbescheinigung
  • Inkontinenzattest

Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.

Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

  4. 4

    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der AOK Bayern ein. Danach liefern wir in Ihnen die Ware versandkostenfrei zu und rechnen direkt mit der AOK Bayern ab.

  5. 5

    Weitere Lieferungen

    Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.

Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die AOK Bayern in Ruhe am Telefon.

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