AOK Bayern
Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der AOK Bayern
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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der AOK Bayern. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Die AOK Bayern ist eine Allgemeine Ortskrankenkasse für Versicherte in Bayern. Für aufsaugende Inkontinenzprodukte haben wir bei der AOK Bayern 2 Verträge – für Homecare (Versorgung zu Hause) und Stationär (Pflegeeinrichtung). Die Vertragspreise liegen zwischen 21,00 € und 29,93 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Verträge der AOK Bayern
Die AOK Bayern hat für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehrere Verträge – je nach Versorgungsbereich und Altersgruppe gelten unterschiedliche Bedingungen. Wir ordnen Ihre Versorgung automatisch dem passenden Vertrag zu.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der AOK Bayern – für Versicherte ab 18 Jahren
Homecare (Versorgung zu Hause) ab 18 JahrenDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der AOK Bayern ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe ab 18 Jahren
- Abrechnung direkt mit der AOK Bayern
Öffnet die Produktliste mit AOK Bayern und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich bei der AOK Bayern
Stationär (Pflegeeinrichtung)Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der AOK Bayern ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung)
- Altersgruppe alle Altersgruppen
- Abrechnung direkt mit der AOK Bayern
Öffnet die Produktliste mit AOK Bayern und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Damit wir Ihre Versorgung mit der AOK Bayern abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.
1. Diagnose
Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.
2. Hilfsmittel
Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:
- Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel AOK Bayern
- Aufsaugende Inkontinenzartikel AOK Bayern
- Aufsaugende Inkontinenzversorgung AOK Bayern
- Inkontinenzpauschale AOK Bayern
- Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
- Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
- Inkontinenzpauschale Quartal
- Inkontinenzeinlagen
- Inkontinenzbescheinigung
- Inkontinenzattest
Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.
Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.
So läuft Ihre Versorgung ab
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1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
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2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
-
3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
-
4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der AOK Bayern ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.
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5
Weitere Lieferungen
Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die AOK Bayern in Ruhe am Telefon.
Persönliche Beratung anfordernHäufige Fragen
- Übernimmt die AOK Bayern aufsaugende Inkontinenzprodukte?
- Ja. Wir haben mit der AOK Bayern einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
- Welche Zuzahlung fällt bei der AOK Bayern an?
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die AOK Bayern übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Beim Vertrag für die Versorgung zu Hause (Homecare) von Erwachsenen sind das 2,10 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.