Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Navigieren Sie zu aufsaugende Inkontinenzprodukte und geben Sie im Aufzahlungsrechner Ihre Krankenkasse sowie Ihren täglichen Verbrauch an. Daraufhin werden Ihnen eventuelle Kosten direkt angezeigt. Anschließend schließen Sie die Bestellung ab und senden uns Ihr Rezept im Original per Post zu. Nach Prüfung der Verordnung versenden wir Ihre Versorgung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Falls für Sie Kosten anfallen, erhalten Sie eine Rechnung bzw. einen Zuzahlungsbeleg von uns zugeschickt. Unter Bestellen mit Rezept erklären wir den Aufzahlungsrechner und den gesamten Ablauf ausführlich – inklusive der Verträge Ihrer Krankenkasse und der gesetzlichen Zuzahlung.
Für Sie ist die Pflegebox kostenlos. Bei anerkanntem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich bis zu 42,00 €. Diese Kosten rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Voraussetzung ist ein genehmigter Antrag – diesen erhalten Sie von uns zur Unterschrift, online oder auf Wunsch per Post.
Wir liefern automatisch in einem festen Rhythmus, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Was Sie erhalten, wie oft und wann die nächste Lieferung ansteht, sehen Sie in Ihrem Kundenkonto. Verbrauch oder Produkt ändern Sie über eine neue Bestellung – dabei können Sie angeben, wann Sie die nächste Lieferung benötigen. Unter So funktioniert Ihre Versorgung erklären wir alle Fälle ausführlich, auch wann eine einmalige Zahlung anfällt und wie Sie diese vermeiden.
Sie können bei der Bestellung angeben, ob sie die von Ihnen individuell zusammengestellte Pflegebox regelmäßig (jeden Monat, jeden zweiten Monat oder jeden dritten Monat), oder nur nach Bestellung erhalten möchten. Sie können Ihre Pflegebox im Rahmen des monatlichen Maximalbetrags jederzeit anpassen.
Wir haben mit einer Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen Verträge und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Unter Krankenkassen finden Sie alle Krankenkassen, mit denen wir zusammenarbeiten. Wählen Sie dort Ihre Kasse aus, um zu sehen, für welche Produkte ein Vertrag besteht und wie die Abrechnung für Sie abläuft. Ist Ihre Krankenkasse nicht aufgeführt, sprechen Sie uns bitte an – häufig ist eine Versorgung dennoch möglich.
Wir benötigen Ihr Rezept im Original, da wir es bei der Abrechnung beilegen müssen.
Die meisten Krankenkassen zahlen eine Monatspauschale. Diese kann nur einmalig abgerechnet werden. Ein zweites oder drittes Rezept kann nicht verwendet werden. Nach Ablauf des Rezeptzeitraumes (im Regelfall 3-12 Monaten) benötigen wir bei den meisten Krankenkassen zur weiteren Versorgung eine neue Verordnung. Wir melden uns rechtzeitig vor dem Auslaufen der Verordnung bei Ihnen.
Messen Sie mit einem Maßband Ihren Körperumfang an der breitesten Stelle von Taille und Hüfte. Vergleichen Sie den gemessenen Wert (in cm) anschließend mit der Größentabelle des jeweiligen Produkts – dort ist jeder Größe (z. B. S, M, L oder XL) ein bestimmter Umfangsbereich zugeordnet. Liegt Ihr Wert zwischen zwei Größen, wählen Sie im Zweifel die größere.
Sie können bequem online per Kreditkarte, Klarna, Apple Pay, Google Pay oder „Pay by Bank“ (direkte Online-Überweisung) bezahlen. Alternativ steht Ihnen die Zahlung per Vorkasse (klassische Überweisung) zur Verfügung. Für eine eventuelle Aufzahlung oder die gesetzliche Zuzahlung bei Rezept-Bestellungen erhalten Sie von uns eine Rechnung zur Bezahlung.
Bei Rezept- und Pflegehilfsmittel-Bestellungen ist der Versand für Sie kostenlos. Bei reinen Eigenbestellungen ohne Rezept fällt eine Versandkostenpauschale an, die Ihnen im Warenkorb transparent angezeigt wird, bevor Sie die Bestellung abschließen.
Nach Zahlungseingang bzw. nach Freigabe Ihrer Verordnung bearbeiten wir Ihre Bestellung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Bearbeitung, sobald die Überweisung bei uns eingegangen und registriert worden ist.
Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung von 10 % der Kosten vor, begrenzt auf höchstens 10 € pro Monat. Wenn Ihre Krankenkasse Sie für das laufende Jahr von Zuzahlungen befreit hat, entfällt dieser Betrag. Hinterlegen Sie Ihren Befreiungsstatus einfach bei der Bestellung bzw. in Ihrem Kundenkonto.
Für reine Eigenbestellungen können Sie auch als Gast bestellen. Für Versorgungen über die Kranken- oder Pflegekasse (Rezept, Pflegebox) benötigen wir ein Kundenkonto, damit wir Ihre Versorgung verwalten und korrekt abrechnen können. Ein Konto hat außerdem den Vorteil, dass Sie Ihre Bestellungen und wiederkehrenden Lieferungen jederzeit einsehen und anpassen können.
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Bei einem Wechsel der Pflegehilfsmittel (Pflegebox) brauchen wir einen Antrag mit unterschriebener Wechselbestätigung. Wir schicken Ihnen diesen gerne zu. Bei einem Wechsel der aufsaugenden Inkontinenzprodukte sollten Sie Ihrem Vorleistungserbringer Bescheid geben. Ein Wechsel ist grundsätzlich zum nächsten Monat möglich.
Sie können Ihre Pflegebox oder wiederkehrende Lieferungen jederzeit und ohne Frist in Ihrem Kundenkonto unter „Wiederkehrende Lieferungen“ beenden. Alternativ genügt eine kurze Nachricht an uns über das Kontaktformular.
Sie können sowohl Ihre wiederkehrende Lieferung mit Pflegehilfsmittel (Pflegebox) als auch Ihre wiederkehrende Lieferung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten jederzeit in Ihrem Kundenkonto anpassen.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Versorgung und Bestellung und gemäß den Vorgaben der DSGVO. Online-Zahlungen werden über unseren Zahlungsdienstleister Mollie abgewickelt – Ihre vollständigen Zahlungsdaten werden dabei nicht bei uns gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufsaugende Inkontinenzprodukte verordnen; die Kosten übernimmt dann – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung – Ihre Krankenkasse. Dieselben Produkte können Sie aber auch ohne Rezept als Eigenbestellung kaufen.
Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Verordnung melden wir uns bei Ihnen und bitten um ein neues Rezept. So stellen wir sicher, dass Ihre Versorgung ohne Unterbrechung weiterläuft. Bitte senden Sie uns das Folgerezept wieder im Original per Post zu.
Anspruch auf die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), die zu Hause versorgt werden – auch durch Angehörige. Den Antrag bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie; Sie müssen ihn lediglich unterschreiben und an uns zurücksenden.
Ja. Im Rahmen des monatlichen Budgets können Sie aus verschiedenen Pflegehilfsmitteln – etwa Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmitteln oder medizinischem Mund-Nasen-Schutz – wählen und Ihre Box individuell zusammenstellen. Die Auswahl können Sie jederzeit anpassen.
Ja. Über unsere Musterbox können Sie ausgewählte Produkte unverbindlich testen, bevor Sie sich für eine dauerhafte Versorgung entscheiden. So finden Sie in Ruhe die passende Größe und Saugstärke.
Melden Sie sich einfach bei uns. Wir beraten Sie gern und stellen Ihre Versorgung auf eine passende Größe oder eine andere Saugstärke um, damit Sie sich zuverlässig geschützt und wohl fühlen.
Ja. Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail mit einer Übersicht Ihrer Bestellung. Bei Zahlung per Vorkasse finden Sie darin außerdem unsere Bankverbindung und den passenden Verwendungszweck.
Solange Ihre Bestellung noch nicht versandt wurde, lässt sie sich in der Regel noch anpassen oder stornieren. Kontaktieren Sie uns dazu bitte so schnell wie möglich über das Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Sie erreichen uns über das Kontaktformular auf unserer Website. Auf Wunsch rufen wir Sie auch gern zurück – geben Sie dazu einfach Ihre Telefonnummer und Ihre bevorzugte Erreichbarkeit an. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.