AOK BW

Ableitende Inkontinenzprodukte bei der AOK BW

Katheter · Urinbeutel · Beinbeutel · Kondom-Urinale · Urinableiter

Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte bei der AOK BW (AOK Baden-Württemberg). Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Die AOK BW ist eine Allgemeine Ortskrankenkasse für Versicherte in Baden-Württemberg. Der Vertrag gilt für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe und Anderes. 17 Produkte sind im Vertrag enthalten.

Kostenübernahme durch die AOK BW

Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich und im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe und in weiteren Versorgungsbereichen bei der AOK BW

Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, Anderes

Wir rechnen Ihre Versorgung direkt mit der AOK BW ab. Der genaue Betrag, den Ihre Krankenkasse zahlt, hängt vom Produkt und der Menge ab. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
  • Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, Anderes
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der AOK BW

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

  4. 4

    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der AOK BW ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die AOK BW in Ruhe am Telefon.

Persönliche Beratung anfordern

Häufige Fragen

Übernimmt die AOK BW ableitende Inkontinenzprodukte?
Ja. Wir haben mit der AOK BW einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung.
Welche Zuzahlung fällt bei der AOK BW an?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die AOK BW übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

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