Krankenkasse

Bundesknappschaft

Ihre Versorgung mit Inkontinenzprodukten und Pflegehilfsmitteln

ivs-gesundheit.de ist Vertragspartner der Bundesknappschaft. Wir haben einen Vertrag über Pflegehilfsmittel, aufsaugende Inkontinenzprodukte und ableitende Inkontinenzprodukte und rechnen direkt mit der Bundesknappschaft ab. Für Sie bleibt höchstens die gesetzliche Zuzahlung und eine eventuelle Aufzahlung.

Pflegehilfsmittel

Wir haben einen Vertrag über Pflegehilfsmittel mit der Pflegekasse der Bundesknappschaft.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht über die Krankenkasse, sondern über die Pflegekasse abgerechnet. Bei vorliegendem Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse bis zu 42,00 € pro Monat – für Sie kostenlos, unabhängig von Ihrer Krankenkasse.

Pflegebox zusammenstellen
aufsaugende Inkontinenzprodukte

Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Bundesknappschaft.

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Sie lassen sich von Ihrem Arzt ein Rezept über Inkontinenzprodukte ausstellen.

  2. 2

    Sie wählen Ihr Produkt und geben im Aufzahlungsrechner die Bundesknappschaft sowie Ihren täglichen Verbrauch an – eventuelle Kosten sehen Sie sofort. Sie möchten lieber persönlich beraten werden? Wir rufen Sie gerne zurück: Persönliche Beratung anfordern.

  3. 3

    Sie senden uns das Rezept im Original per Post zu.

  4. 4

    Wir liefern Ihre Versorgung und rechnen direkt mit der Bundesknappschaft ab. Es bleibt höchstens die gesetzliche Zuzahlung und eine eventuelle Aufzahlung.

ableitende Inkontinenzprodukte

Wir haben einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte bei der Bundesknappschaft.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Produkte ansehen

Angaben ohne Gewähr. Verträge und Konditionen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Sprechen Sie uns im Zweifel an – wir prüfen Ihre Versorgung gerne individuell.

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer