energie-BKK

Ableitende Inkontinenzprodukte bei der energie-BKK

Katheter · Urinbeutel · Beinbeutel · Kondom-Urinale · Urinableiter

Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte bei der energie-BKK (Energie-Betriebskrankenkasse). Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Die energie-BKK ist eine Betriebskrankenkasse. Der Vertrag gilt für Anderes, Behindertenhilfe, Homecare (Versorgung zu Hause) und Stationär (Pflegeeinrichtung). 17 Produkte sind im Vertrag enthalten.

Kostenübernahme durch die energie-BKK

Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte in weiteren Versorgungsbereichen und in der Behindertenhilfe und im häuslichen Bereich und im stationären Bereich bei der energie-BKK

Anderes, Behindertenhilfe, Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung)

Wir rechnen Ihre Versorgung direkt mit der energie-BKK ab. Der genaue Betrag, den Ihre Krankenkasse zahlt, hängt vom Produkt und der Menge ab. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
  • Versorgungsbereich Anderes, Behindertenhilfe, Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung)
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der energie-BKK

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

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    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der energie-BKK ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die energie-BKK in Ruhe am Telefon.

Persönliche Beratung anfordern

Häufige Fragen

Übernimmt die energie-BKK ableitende Inkontinenzprodukte?
Ja. Wir haben mit der energie-BKK einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung.
Welche Zuzahlung fällt bei der energie-BKK an?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die energie-BKK übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

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