IKK classic
aufsaugende Inkontinenzprodukte
Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der IKK classic. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Verträge der IKK classic
Die IKK classic hat für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehrere Verträge – je nach Versorgungsbereich und Altersgruppe gelten unterschiedliche Bedingungen. Wir ordnen Ihre Versorgung automatisch dem passenden Vertrag zu.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der IKK classic – für Versicherte 12–17 Jahre
Homecare (Versorgung zu Hause) 12–17 JahreDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der IKK classic ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe 12–17 Jahre
- Abrechnung direkt mit der IKK classic
Öffnet die Produktliste mit IKK classic und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der IKK classic – für Versicherte 4–11 Jahre
Homecare (Versorgung zu Hause) 4–11 JahreDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der IKK classic ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe 4–11 Jahre
- Abrechnung direkt mit der IKK classic
Öffnet die Produktliste mit IKK classic und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der IKK classic – für Versicherte ab 18 Jahren
Homecare (Versorgung zu Hause) ab 18 JahrenDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der IKK classic ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe ab 18 Jahren
- Abrechnung direkt mit der IKK classic
Öffnet die Produktliste mit IKK classic und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich bei der IKK classic
Stationär (Pflegeeinrichtung)Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der IKK classic ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung)
- Altersgruppe alle Altersgruppen
- Abrechnung direkt mit der IKK classic
Öffnet die Produktliste mit IKK classic und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte in der Behindertenhilfe bei der IKK classic
BehindertenhilfeDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der IKK classic ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Behindertenhilfe
- Altersgruppe alle Altersgruppen
- Abrechnung direkt mit der IKK classic
Öffnet die Produktliste mit IKK classic und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Damit wir Ihre Versorgung mit der IKK classic abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.
1. Diagnose
Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.
2. Hilfsmittel
Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:
- Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel IKK classic
- Aufsaugende Inkontinenzartikel IKK classic
- Aufsaugende Inkontinenzversorgung IKK classic
- Inkontinenzpauschale IKK classic
- Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
- Inkontinenzpauschale Quartal
- Inkontinenzeinlagen
- Inkontinenzbescheinigung
- Inkontinenzattest
Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.
Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.
So läuft Ihre Versorgung ab
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1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
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2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
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3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
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4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der IKK classic ein. Danach liefern wir in Ihnen die Ware versandkostenfrei zu und rechnen direkt mit der IKK classic ab.
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5
Weitere Lieferungen
Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die IKK classic in Ruhe am Telefon.
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