TK
Ableitende Inkontinenzprodukte bei der TK
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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte bei der TK (Die Techniker Krankenkasse). Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Der Vertrag gilt für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe und Anderes. 17 Produkte sind im Vertrag enthalten.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Kostenübernahme durch die TK
Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich und im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe und in weiteren Versorgungsbereichen bei der TK
Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, AnderesWir rechnen Ihre Versorgung direkt mit der TK ab. Der genaue Betrag, den Ihre Krankenkasse zahlt, hängt vom Produkt und der Menge ab. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, Anderes
- Altersgruppe alle Altersgruppen
- Abrechnung direkt mit der TK
So läuft Ihre Versorgung ab
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1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
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2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
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3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
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4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der TK ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die TK in Ruhe am Telefon.
Persönliche Beratung anfordernHäufige Fragen
- Übernimmt die TK ableitende Inkontinenzprodukte?
- Ja. Wir haben mit der TK einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung.
- Welche Zuzahlung fällt bei der TK an?
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die TK übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.