AOK Rheinland-Hamburg
Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der AOK Rheinland-Hamburg
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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der AOK Rheinland-Hamburg. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Die AOK Rheinland-Hamburg ist eine Allgemeine Ortskrankenkasse für Versicherte in das Rheinland und Hamburg. Der Vertrag gilt für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe und Anderes. Der Vertragspreis beträgt 20,90 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Kostenübernahme durch die AOK Rheinland-Hamburg
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich und im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe und in weiteren Versorgungsbereichen bei der AOK Rheinland-Hamburg
Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, AnderesDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der AOK Rheinland-Hamburg ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, Anderes
- Altersgruppe alle Altersgruppen
- Abrechnung direkt mit der AOK Rheinland-Hamburg
Öffnet die Produktliste mit AOK Rheinland-Hamburg und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Damit wir Ihre Versorgung mit der AOK Rheinland-Hamburg abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.
1. Diagnose
Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.
2. Hilfsmittel
Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:
- Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel AOK Rheinland-Hamburg
- Aufsaugende Inkontinenzartikel AOK Rheinland-Hamburg
- Aufsaugende Inkontinenzversorgung AOK Rheinland-Hamburg
- Inkontinenzpauschale AOK Rheinland-Hamburg
- Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
- Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
- Inkontinenzpauschale Quartal
- Inkontinenzeinlagen
- Inkontinenzbescheinigung
- Inkontinenzattest
Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.
Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.
So läuft Ihre Versorgung ab
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1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
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2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
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3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
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4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der AOK Rheinland-Hamburg ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.
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5
Weitere Lieferungen
Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die AOK Rheinland-Hamburg in Ruhe am Telefon.
Persönliche Beratung anfordernHäufige Fragen
- Übernimmt die AOK Rheinland-Hamburg aufsaugende Inkontinenzprodukte?
- Ja. Wir haben mit der AOK Rheinland-Hamburg einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
- Welche Zuzahlung fällt bei der AOK Rheinland-Hamburg an?
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die AOK Rheinland-Hamburg übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Bei der AOK Rheinland-Hamburg sind das 2,09 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.