Bahn-BKK

Pflegehilfsmittel bei der Bahn-BKK

Pflegebox · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · Einmalhandschuhe · Bettschutzeinlagen · Desinfektionsmittel

Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über Pflegehilfsmittel mit der Pflegekasse der Bahn-BKK. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Die Bahn-BKK ist eine Betriebskrankenkasse. Für Pflegehilfsmittel haben wir bei der Bahn-BKK 4 Verträge – für Homecare (Versorgung zu Hause). 15 Produkte sind im Vertrag enthalten.

42,00 € pro Monat, maximal

Bei vorliegendem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse der Bahn-BKK die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42,00 € pro Monat – für Sie kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was Sie dafür brauchen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54): keine gesetzliche Zuzahlung.

Waschbare Bettschutzeinlagen (Produktgruppe 51): hier fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

  • Pflegegrad erforderlich Ja
  • Ärztliches Rezept erforderlich Nein
  • Antrag bei der Pflegekasse nötig Ja – den Antrag stellen wir für Sie
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse der Bahn-BKK

So läuft Ihre Versorgung ab

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    Pflegebox zusammenstellen

    Sie wählen die Pflegehilfsmittel aus, die Sie tatsächlich benötigen – bis zum monatlichen Höchstbetrag von 42,00 €.

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    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihren Pflegegrad an. Für die Abrechnung mit der Pflegekasse legen wir dabei ein Kundenkonto an.

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    Antrag unterschreiben

    Sie erhalten von uns per E-Mail den Antrag für die Pflegekasse. Diesen senden Sie uns bitte unterschrieben zurück – wir reichen ihn für Sie ein.

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    Lieferung und Abrechnung

    Nach der Genehmigung liefern wir monatlich direkt zu Ihnen nach Hause. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse der Bahn-BKK ab; für Sie entstehen im Rahmen des Höchstbetrags keine Kosten.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die Bahn-BKK in Ruhe am Telefon.

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Häufige Fragen

Welche Kosten übernimmt die Bahn-BKK für Pflegehilfsmittel?
Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse der Bahn-BKK monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42,00 €. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht nötig.

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