Bahn-BKK

Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Bahn-BKK

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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Bahn-BKK. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Die Bahn-BKK ist eine Betriebskrankenkasse. Der Vertrag gilt für Stationär (Pflegeeinrichtung) und Homecare (Versorgung zu Hause). Der Vertragspreis beträgt 25,00 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.

Kostenübernahme durch die Bahn-BKK

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich und im häuslichen Bereich bei der Bahn-BKK

Stationär (Pflegeeinrichtung), Homecare (Versorgung zu Hause)
25,00 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der Bahn-BKK ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung), Homecare (Versorgung zu Hause)
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der Bahn-BKK
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit Bahn-BKK und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Damit wir Ihre Versorgung mit der Bahn-BKK abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.

1. Diagnose

Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.

2. Hilfsmittel

Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:

  • Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel Bahn-BKK
  • Aufsaugende Inkontinenzartikel Bahn-BKK
  • Aufsaugende Inkontinenzversorgung Bahn-BKK
  • Inkontinenzpauschale Bahn-BKK
  • Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
  • Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
  • Inkontinenzpauschale Quartal
  • Inkontinenzeinlagen
  • Inkontinenzbescheinigung
  • Inkontinenzattest

Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.

Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

  4. 4

    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der Bahn-BKK ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.

  5. 5

    Weitere Lieferungen

    Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.

Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die Bahn-BKK in Ruhe am Telefon.

Persönliche Beratung anfordern

Häufige Fragen

Übernimmt die Bahn-BKK aufsaugende Inkontinenzprodukte?
Ja. Wir haben mit der Bahn-BKK einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
Welche Zuzahlung fällt bei der Bahn-BKK an?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die Bahn-BKK übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Bei der Bahn-BKK sind das 2,50 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

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