Bahn-BKK
Ableitende Inkontinenzprodukte bei der Bahn-BKK
Katheter · Urinbeutel · Beinbeutel · Kondom-Urinale · Urinableiter
Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte bei der Bahn-BKK. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Die Bahn-BKK ist eine Betriebskrankenkasse. Der Vertrag gilt für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe und Anderes. 17 Produkte sind im Vertrag enthalten.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Kostenübernahme durch die Bahn-BKK
Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich und im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe und in weiteren Versorgungsbereichen bei der Bahn-BKK
Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, AnderesWir rechnen Ihre Versorgung direkt mit der Bahn-BKK ab. Der genaue Betrag, den Ihre Krankenkasse zahlt, hängt vom Produkt und der Menge ab. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe, Anderes
- Altersgruppe alle Altersgruppen
- Abrechnung direkt mit der Bahn-BKK
So läuft Ihre Versorgung ab
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1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
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2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
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3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
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4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der Bahn-BKK ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die Bahn-BKK in Ruhe am Telefon.
Persönliche Beratung anfordernHäufige Fragen
- Übernimmt die Bahn-BKK ableitende Inkontinenzprodukte?
- Ja. Wir haben mit der Bahn-BKK einen Vertrag über ableitende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung.
- Welche Zuzahlung fällt bei der Bahn-BKK an?
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die Bahn-BKK übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.