BKK Debeka
Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der BKK Debeka
Inkontinenzeinlagen/-vorlagen · Pants · Windeln · Hygieneeinlagen · Männereinlagen
Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der BKK Debeka. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Die BKK Debeka ist eine Betriebskrankenkasse. Für aufsaugende Inkontinenzprodukte haben wir bei der BKK Debeka 4 Verträge – für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung) und Behindertenhilfe. Die Vertragspreise liegen zwischen 24,40 € und 35,70 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Verträge der BKK Debeka
Die BKK Debeka hat für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehrere Verträge – je nach Versorgungsbereich und Altersgruppe gelten unterschiedliche Bedingungen. Wir ordnen Ihre Versorgung automatisch dem passenden Vertrag zu.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der BKK Debeka – für Versicherte ab 18 Jahren
Homecare (Versorgung zu Hause) ab 18 JahrenDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der BKK Debeka ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe ab 18 Jahren
- Abrechnung direkt mit der BKK Debeka
Öffnet die Produktliste mit BKK Debeka und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe bei der BKK Debeka – für Versicherte ab 18 Jahren
Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe ab 18 JahrenDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der BKK Debeka ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
- Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe
- Altersgruppe ab 18 Jahren
- Abrechnung direkt mit der BKK Debeka
Öffnet die Produktliste mit BKK Debeka und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der BKK Debeka – für Versicherte bis 17 Jahre
Homecare (Versorgung zu Hause) bis 17 JahreDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der BKK Debeka ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe bis 17 Jahre
- Abrechnung direkt mit der BKK Debeka
Öffnet die Produktliste mit BKK Debeka und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe bei der BKK Debeka – für Versicherte bis 17 Jahre
Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe bis 17 JahreDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der BKK Debeka ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
- Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe
- Altersgruppe bis 17 Jahre
- Abrechnung direkt mit der BKK Debeka
Öffnet die Produktliste mit BKK Debeka und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Damit wir Ihre Versorgung mit der BKK Debeka abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.
1. Diagnose
Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.
2. Hilfsmittel
Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:
- Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel BKK Debeka
- Aufsaugende Inkontinenzartikel BKK Debeka
- Aufsaugende Inkontinenzversorgung BKK Debeka
- Inkontinenzpauschale BKK Debeka
- Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
- Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
- Inkontinenzpauschale Quartal
- Inkontinenzeinlagen
- Inkontinenzbescheinigung
- Inkontinenzattest
Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.
Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.
So läuft Ihre Versorgung ab
-
1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
-
2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
-
3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
-
4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der BKK Debeka ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.
-
5
Weitere Lieferungen
Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die BKK Debeka in Ruhe am Telefon.
Persönliche Beratung anfordernHäufige Fragen
- Übernimmt die BKK Debeka aufsaugende Inkontinenzprodukte?
- Ja. Wir haben mit der BKK Debeka einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
- Welche Zuzahlung fällt bei der BKK Debeka an?
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die BKK Debeka übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Beim Vertrag für die Versorgung zu Hause (Homecare) von Erwachsenen sind das 2,44 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.