BKK Pfalz
Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der BKK Pfalz
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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme
Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der BKK Pfalz. Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.
Die BKK Pfalz ist eine Betriebskrankenkasse. Der Vertrag gilt für Homecare (Versorgung zu Hause). Der Vertragspreis beträgt 24,40 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.
Welche Produkte sind enthalten?
Diese Produktarten können Sie im Rahmen des Vertrags erhalten.
Kostenübernahme durch die BKK Pfalz
Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der BKK Pfalz – für Versicherte ab 18 Jahren
Homecare (Versorgung zu Hause) ab 18 JahrenDiesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der BKK Pfalz ab.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.
- Ärztliches Rezept erforderlich Ja
- Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
- Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
- Altersgruppe ab 18 Jahren
- Abrechnung direkt mit der BKK Pfalz
Öffnet die Produktliste mit BKK Pfalz und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Damit wir Ihre Versorgung mit der BKK Pfalz abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.
1. Diagnose
Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.
2. Hilfsmittel
Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:
- Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel BKK Pfalz
- Aufsaugende Inkontinenzartikel BKK Pfalz
- Aufsaugende Inkontinenzversorgung BKK Pfalz
- Inkontinenzpauschale BKK Pfalz
- Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
- Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
- Inkontinenzpauschale Quartal
- Inkontinenzeinlagen
- Inkontinenzbescheinigung
- Inkontinenzattest
Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.
Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.
So läuft Ihre Versorgung ab
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1
Produkt auswählen
Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.
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2
Bestellung abschließen
Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.
-
3
Verordnung einsenden
Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.
-
4
Prüfung und Lieferung
Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der BKK Pfalz ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.
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5
Weitere Lieferungen
Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.
Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Lieber persönlich beraten werden?
Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die BKK Pfalz in Ruhe am Telefon.
Persönliche Beratung anfordernHäufige Fragen
- Übernimmt die BKK Pfalz aufsaugende Inkontinenzprodukte?
- Ja. Wir haben mit der BKK Pfalz einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
- Welche Zuzahlung fällt bei der BKK Pfalz an?
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die BKK Pfalz übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Bei der BKK Pfalz sind das 2,44 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.