DAK

Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der DAK

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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der DAK (DAK-Gesundheit). Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Die DAK ist eine Ersatzkasse. Für aufsaugende Inkontinenzprodukte haben wir bei der DAK 3 Verträge – für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung) und Behindertenhilfe. Die Vertragspreise liegen zwischen 13,69 € und 35,00 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.

Verträge der DAK

Die DAK hat für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehrere Verträge – je nach Versorgungsbereich und Altersgruppe gelten unterschiedliche Bedingungen. Wir ordnen Ihre Versorgung automatisch dem passenden Vertrag zu.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der DAK

Homecare (Versorgung zu Hause)
13,69 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der DAK ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der DAK
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit DAK und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich bei der DAK

Stationär (Pflegeeinrichtung)
29,99 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der DAK ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Nein
  • Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung)
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der DAK
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit DAK und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte in der Behindertenhilfe bei der DAK

Behindertenhilfe
35,00 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der DAK ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Behindertenhilfe
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der DAK
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit DAK und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Damit wir Ihre Versorgung mit der DAK abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.

1. Diagnose

Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.

2. Hilfsmittel

Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:

  • Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel DAK
  • Aufsaugende Inkontinenzartikel DAK
  • Aufsaugende Inkontinenzversorgung DAK
  • Inkontinenzpauschale DAK
  • Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
  • Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
  • Inkontinenzpauschale Quartal
  • Inkontinenzeinlagen
  • Inkontinenzbescheinigung
  • Inkontinenzattest

Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.

Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

  4. 4

    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der DAK ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.

  5. 5

    Weitere Lieferungen

    Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.

Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die DAK in Ruhe am Telefon.

Persönliche Beratung anfordern

Häufige Fragen

Übernimmt die DAK aufsaugende Inkontinenzprodukte?
Ja. Wir haben mit der DAK einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
Welche Zuzahlung fällt bei der DAK an?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die DAK übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Beim Vertrag für die Versorgung zu Hause (Homecare) von Erwachsenen sind das 1,37 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

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