Pronova

Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Pronova

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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Pronova (Pronova BKK). Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Für aufsaugende Inkontinenzprodukte haben wir bei der Pronova 4 Verträge – für Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung) und Behindertenhilfe. Die Vertragspreise liegen zwischen 24,40 € und 35,70 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.

Verträge der Pronova

Die Pronova hat für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehrere Verträge – je nach Versorgungsbereich und Altersgruppe gelten unterschiedliche Bedingungen. Wir ordnen Ihre Versorgung automatisch dem passenden Vertrag zu.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der Pronova – für Versicherte ab 18 Jahren

Homecare (Versorgung zu Hause) ab 18 Jahren
24,40 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der Pronova ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
  • Altersgruppe ab 18 Jahren
  • Abrechnung direkt mit der Pronova
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit Pronova und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe bei der Pronova – für Versicherte ab 18 Jahren

Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe ab 18 Jahren
28,56 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der Pronova ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe
  • Altersgruppe ab 18 Jahren
  • Abrechnung direkt mit der Pronova
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit Pronova und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich bei der Pronova – für Versicherte bis 17 Jahre

Homecare (Versorgung zu Hause) bis 17 Jahre
35,70 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der Pronova ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause)
  • Altersgruppe bis 17 Jahre
  • Abrechnung direkt mit der Pronova
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit Pronova und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im stationären Bereich und in der Behindertenhilfe bei der Pronova – für Versicherte bis 17 Jahre

Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe bis 17 Jahre
35,70 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der Pronova ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Stationär (Pflegeeinrichtung), Behindertenhilfe
  • Altersgruppe bis 17 Jahre
  • Abrechnung direkt mit der Pronova
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit Pronova und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Damit wir Ihre Versorgung mit der Pronova abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.

1. Diagnose

Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.

2. Hilfsmittel

Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:

  • Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel Pronova
  • Aufsaugende Inkontinenzartikel Pronova
  • Aufsaugende Inkontinenzversorgung Pronova
  • Inkontinenzpauschale Pronova
  • Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
  • Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
  • Inkontinenzpauschale Quartal
  • Inkontinenzeinlagen
  • Inkontinenzbescheinigung
  • Inkontinenzattest

Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.

Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

  4. 4

    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der Pronova ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.

  5. 5

    Weitere Lieferungen

    Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.

Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die Pronova in Ruhe am Telefon.

Persönliche Beratung anfordern

Häufige Fragen

Übernimmt die Pronova aufsaugende Inkontinenzprodukte?
Ja. Wir haben mit der Pronova einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
Welche Zuzahlung fällt bei der Pronova an?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die Pronova übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Beim Vertrag für die Versorgung zu Hause (Homecare) von Erwachsenen sind das 2,44 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

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