Siemens BKK

Aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Siemens BKK

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Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept – Vertragsdetails und Kostenübernahme

Wir haben einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte bei der Siemens BKK (Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)). Auf dieser Seite sehen Sie, was Ihre Kasse übernimmt, welche Produktarten enthalten sind und was Sie dafür brauchen.

Die Siemens BKK ist eine Betriebskrankenkasse. Der Vertrag gilt für Homecare (Versorgung zu Hause) und Stationär (Pflegeeinrichtung). Der Vertragspreis beträgt 23,80 € pro Monat. 59 Produkte sind im Vertrag enthalten.

Kostenübernahme durch die Siemens BKK

Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte im häuslichen Bereich und im stationären Bereich bei der Siemens BKK

Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung)
23,80 € Vertragspreis pro Monat (brutto)

Diesen Betrag rechnen wir für Ihre monatliche Versorgung direkt mit der Siemens BKK ab.

Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, höchstens 10 € pro Monat – außer Sie sind von der Zuzahlung befreit oder unter 18 Jahre alt.

  • Ärztliches Rezept erforderlich Ja
  • Gültigkeit des Rezepts 12 Monate
  • Genehmigung durch die Kasse nötig Ja – das übernehmen wir für Sie
  • Versorgungsbereich Homecare (Versorgung zu Hause), Stationär (Pflegeeinrichtung)
  • Altersgruppe alle Altersgruppen
  • Abrechnung direkt mit der Siemens BKK
Nach diesem Vertrag bestellen

Öffnet die Produktliste mit Siemens BKK und diesem Vertrag im Aufzahlungsrechner.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Damit wir Ihre Versorgung mit der Siemens BKK abrechnen können, muss die Verordnung Ihres Arztes zwei Dinge enthalten: die Diagnose und die benötigten Hilfsmittel.

1. Diagnose

Die Diagnose, die die Inkontinenz begründet, zum Beispiel Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder Belastungsinkontinenz. Ohne Diagnose kann die Krankenkasse die Verordnung nicht anerkennen.

2. Hilfsmittel

Die Bezeichnung der Hilfsmittel mit oder ohne dem Namen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind unter anderem diese Formulierungen:

  • Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel Siemens BKK
  • Aufsaugende Inkontinenzartikel Siemens BKK
  • Aufsaugende Inkontinenzversorgung Siemens BKK
  • Inkontinenzpauschale Siemens BKK
  • Inkontinenzpauschale Dauerverordnung
  • Dauerverordnung Inkontinenzhilfsmittel
  • Inkontinenzpauschale Quartal
  • Inkontinenzeinlagen
  • Inkontinenzbescheinigung
  • Inkontinenzattest

Eine dieser Angaben genügt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Angaben zulässig sein können.

Reichen Sie das Rezept bitte im Original per Post bei uns ein.

So läuft Ihre Versorgung ab

  1. 1

    Produkt auswählen

    Sie wählen das Produkt, das zu Ihnen passt. Im Aufzahlungsrechner sehen Sie vorab, welcher Betrag für Sie übrig bleibt – bei vielen Produkten ist das nichts. Unsicher? Wir beraten Sie gerne vorab.

  2. 2

    Bestellung abschließen

    Sie geben Ihre Daten und Ihre Krankenkasse an. Für die Abrechnung auf Rezept legen wir dabei ein Kundenkonto an.

  3. 3

    Verordnung einsenden

    Sie schicken uns die ärztliche Verordnung im Original per Post. Welche Angaben darauf stehen müssen, steht oben.

  4. 4

    Prüfung und Lieferung

    Wir prüfen die Verordnung und holen, falls nötig, die Genehmigung der Siemens BKK ein. Danach liefern wir direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen mit der Krankenkasse ab.

  5. 5

    Weitere Lieferungen

    Danach liefern wir automatisch im passenden Rhythmus weiter, damit Sie nie ohne Versorgung sind. Läuft Ihre Verordnung aus, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.

Ausführlich erklärt: Bestellen mit Rezept.

Angaben ohne Gewähr. Verträge, Preise und Bedingungen können sich ändern; einzelne Angaben können unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Maßgeblich ist der jeweils gültige Vertrag mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen konkret zustehen, hängt außerdem von Ihrer Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab – fragen Sie im Zweifel bei uns nach oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Lieber persönlich beraten werden?

Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zu Ihrer Versorgung über die Siemens BKK in Ruhe am Telefon.

Persönliche Beratung anfordern

Häufige Fragen

Übernimmt die Siemens BKK aufsaugende Inkontinenzprodukte?
Ja. Wir haben mit der Siemens BKK einen Vertrag über aufsaugende Inkontinenzprodukte und rechnen mit einer ärztlichen Verordnung direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung, bei teureren Produkten zusätzlich eine Aufzahlung.
Wie lange gilt die Verordnung bei der Siemens BKK?
Ein Rezept für aufsaugende Inkontinenzprodukte gilt bei der Siemens BKK für 12 Monate. Danach brauchen Sie ein neues Rezept. Auf dem Rezept kann zum Beispiel „Inkontinenzpauschale Dauerverordnung“ stehen.
Welche Zuzahlung fällt bei der Siemens BKK an?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Betrags, den die Siemens BKK übernimmt, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Bei der Siemens BKK sind das 2,38 € im Monat. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

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