Wie viele Katheter, Beinbeutel oder Bettbeutel Ihre Krankenkasse im Monat übernimmt, steht im Vertrag Ihrer Kasse. Die Mengen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse — und sie gelten nicht je Produkt, sondern je Produktgruppe.
Mengen gelten je Produktgruppe
Das ist der Punkt, der am häufigsten für Verwirrung sorgt: Die im Vertrag genannte Menge bezieht sich auf eine Produktgruppe, nicht auf einen einzelnen Artikel. Wählen Sie zwei Produkte derselben Gruppe, zählen deren Mengen zusammen.
Ein Beispiel
Sieht der Vertrag für eine Gruppe 5 Stück im Monat vor und Sie wählen zwei verschiedene Produkte daraus, können Sie insgesamt 5 Stück beziehen — nicht zweimal 5.
Nicht alles lässt sich kombinieren
Manche Verträge schließen bestimmte Kombinationen aus — etwa zwei verschiedene Beutelarten im selben Monat. Auf unserer Auswahlseite sehen Sie solche Einschränkungen direkt bei der Auswahl, sodass Sie nichts zusammenstellen, was Ihre Kasse später ablehnt.
Wenn Sie mehr benötigen
Ein höherer Bedarf ist möglich — er muss aber ärztlich begründet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. In vielen Verträgen ist dafür ein Kostenvoranschlag vorgesehen. Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns darum.
Ihre Mengen sehen Sie direkt: Wählen Sie auf unserer Auswahlseite Ihre Krankenkasse — danach steht bei jedem Produkt, wie viel davon übernommen wird.
Was kostet Sie das?
Für ableitende Hilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie tragen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung — sofern Sie nicht davon befreit sind.
Weitere Informationen
Zuzahlung und Befreiung
Wie hoch die gesetzliche Zuzahlung ist, wer befreit ist und wie Sie die Befreiung beantragen.
Unser Versorgungsgebiet
Deutschlandweit per Paketdienst – rund um Backnang und Oppenweiler liefern wir persönlich.
Formen der Inkontinenz
Belastungs-, Drang- und Überlaufinkontinenz – Ursachen und die passende Versorgung.
Lieferungen und Versorgung
Liefertermine, Änderungen und die regelmäßige Nachlieferung.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Stand: September 2026.