Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Wer sie bekommt und wie Sie Ihre Pflegebox erhalten

Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — im Wert von bis zu 42,00 €. Für Sie ist das kostenlos. Welche Voraussetzungen gelten und was dazugehört, lesen Sie hier.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden — auch durch Angehörige. Betreutes Wohnen und Kurzzeitpflege gelten dabei als häusliche Pflege.

Ein ärztliches Rezept brauchen Sie dafür nicht. Maßgeblich ist allein der Pflegegrad.

Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Gemeint sind Produkte, die bei der Pflege regelmäßig verbraucht werden:

Einmalhandschuhe
Hände- und Flächendesinfektion
Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
Mundschutz und Schutzschürzen

Nicht verwechseln

Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Pants gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Sie werden über die Krankenkasse auf Rezept verordnet — unabhängig vom Pflegegrad. Mehr zu Inkontinenzprodukten.

So kommen Sie zu Ihrer Pflegebox

  1. 1 Stellen Sie sich Ihre Pflegebox aus den verfügbaren Produkten zusammen.
  2. 2 Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse für Sie. Sie unterschreiben ihn nur.
  3. 3 Nach der Bewilligung liefern wir Ihre Pflegebox regelmäßig — kostenlos und ohne Versandkosten.

Pflegebox jetzt zusammenstellen

Noch keinen Pflegegrad?

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse — sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Antrag, zum Beispiel per Telefon, genügt. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Stand: September 2026.

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