Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — im Wert von bis zu 42,00 €. Für Sie ist das kostenlos. Welche Voraussetzungen gelten und was dazugehört, lesen Sie hier.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden — auch durch Angehörige. Betreutes Wohnen und Kurzzeitpflege gelten dabei als häusliche Pflege.
Ein ärztliches Rezept brauchen Sie dafür nicht. Maßgeblich ist allein der Pflegegrad.
Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Gemeint sind Produkte, die bei der Pflege regelmäßig verbraucht werden:
Nicht verwechseln
Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Pants gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Sie werden über die Krankenkasse auf Rezept verordnet — unabhängig vom Pflegegrad. Mehr zu Inkontinenzprodukten.
So kommen Sie zu Ihrer Pflegebox
- 1 Stellen Sie sich Ihre Pflegebox aus den verfügbaren Produkten zusammen.
- 2 Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse für Sie. Sie unterschreiben ihn nur.
- 3 Nach der Bewilligung liefern wir Ihre Pflegebox regelmäßig — kostenlos und ohne Versandkosten.
Pflegebox jetzt zusammenstellen
Noch keinen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse — sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Antrag, zum Beispiel per Telefon, genügt. Anschließend beurteilt der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind.
Weitere Informationen
Zuzahlung und Befreiung
Wie hoch die gesetzliche Zuzahlung ist, wer befreit ist und wie Sie die Befreiung beantragen.
Unser Versorgungsgebiet
Deutschlandweit per Paketdienst – rund um Backnang und Oppenweiler liefern wir persönlich.
Formen der Inkontinenz
Belastungs-, Drang- und Überlaufinkontinenz – Ursachen und die passende Versorgung.
Lieferungen und Versorgung
Liefertermine, Änderungen und die regelmäßige Nachlieferung.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Stand: September 2026.